AGB

Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese-Lizenzvereinbarung für lizenzpflichtige, rights-ready und redaktionell verwendete Bilder

Zuletzt aktualisiert: November 2013

DIES IST EIN RECHTLICH BINDENDER VERTRAG (DER 'VERTRAG') ZWISCHEN LIZENZNEHMER, KÄUFER (FALLS ZUTREFFEND) UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE, DIE IN ABSCHNITT 11.10 DIESES DOKUMENTS BESCHRIEBENE TOCHTERGESELLSCHAFT VON ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE ('ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE') IST DIE PARTEI, DIE DIESEN VERTRAG MIT DEM LIZENZNEHMER SCHLIESST. DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS SIE GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND.

 

Definitionen. Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:
- 'Redaktionell genutztes Lizenzmaterial' bedeutet Lizenzmaterial im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind, und das auf der Website von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese als solches identifiziert ist.
- 'Rechnung' bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Standard-Rechnungsformular von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese, das unter anderem das Lizenzierungsunternehmen von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese enthält sowie die mit dem Lizenznehmer getroffenen Vereinbarungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen die Rechnung mit ein.
- 'Lizenzmaterial' bezieht sich auf Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.
- 'Lizenznehmer' bedeutet die Entität, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die Entität, die beim Kauf als Lizenznehmer benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.
- 'Endprodukt des Lizenznehmers' bedeutet ein Endprodukt oder eine Dienstleistung, die vom Lizenznehmer oder im Namen des Lizenznehmers mithilfe von unabhängigen Fähigkeiten und Anstrengungen erstellt wurde und in die eine Reproduktion des Lizenzmaterials sowie weiteres Material eingebunden ist.
- 'Käufer' bedeutet eine Entität, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.
- 'Vervielfältigung' und 'Vervielfältigen' bedeuten jedwede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen desselben, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.
- 'Rechte und Einschränkungen' bedeuten die dem Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Auswahl des Lizenzmaterials zur Verfügung stehenden Informationen: (i) dem Lizenzmaterial auf der Website von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese beigefügt (einschließlich aller Seitenbereiche des Kaufvorgangs), (ii) in einem schriftlichen Angebot von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese oder (iii) im Editorial-Feed (falls bereitgestellt). Dies kann auch in der Rechnung widergespiegelt werden. Zu solchen Einschränkungen können insbesondere der zulässige Nutzungsumfang, der Zeitraum der Lizenz, die Eingrenzung des Vertragsgebiets oder andere für das gewählte Lizenzmaterial geltende Nutzungseinschränkungen sowie die für das Lizenzmaterial zu entrichtende Gebühr ('Lizenzgebühr') gehören. Die Rechte und Einschränkungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen diese Rechte und Einschränkungen mit ein.

Gewährte Rechte und Einschränkungen. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:
- Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gewährt dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, jedoch nur im in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Umfang. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers (einschließlich des Käufers) zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichten.
- Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Nutzung, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend in Abschnitt 2.1 definierten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses. Abschnitt. 2.2 gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen.
- Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige redaktionelle Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf kommerzielle Zwecke, Marketing- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren. Zur Erläuterung: In diesem Vertrag bedeutet 'redaktionelle Nutzung von Lizenzmaterial' die Nutzung im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind, und schließt ausdrücklich sämtliche werblichen Anteile aus (z. B. Abschnitte oder Beilagen, in deren Zusammenhang der Lizenznehmer Zahlungen oder Gebühren von einem werbenden oder sponserndem Dritten erhält).
- Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; jede sonstige Bearbeitung ist unter allen Umständen untersagt.
- Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
- Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
- Wenn Lizenzmaterial (ohne redaktionelle Nutzung) mit einem Fotomodell oder Objekt im Zusammenhang mit einem Thema verwendet wird, das nach vernünftigem Maßstab verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, so muss der Lizenznehmer jede solche Verwendung mit einem Vermerk versehen, aus dem hervorgeht: (i) dass das Lizenzmaterial ausschließlich zu Illustrationszwecken verwendet wird und (ii) alle im Lizenzmaterial abgebildeten Personen Fotomodelle sind.
- Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
- Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht so bereitstellen, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.
- Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr darf das redaktionelle Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zur Nutzung auf mobil gesteuerten Websites oder in mobilen Anwendungen zweckentfremdet werden, die erstellt wurden, um das Lizenzmaterial und/oder das Endprodukt des Lizenznehmers auf mobilen Geräten anzuzeigen. Diese Einschränkung der mobilen Nutzung wird nicht dadurch verletzt, dass Lizenzmaterial auf einer Website verwendet wird, die per 'Pull'-Methode (im Gegensatz zur 'Push'-Methode) über mobile Geräte angezeigt werden kann, sofern es nicht speziell für diesen Zweck verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet wurde.
- Soweit dies in den Rechten und Einschränkungen nicht anders festgelegt ist, darf der Lizenznehmer das Endprodukt des Lizenznehmers weder direkt noch indirekt in sekundären Vervielfältigungen wie Zusammenstellungen, Screenshots, Kontextwerbung oder auf dateifreigebenden Websites oder Kontaktwebsites wie YouTube, Facebook, MySpace oder Bebo vervielfältigen.
- Die Verwendung des Lizenzmaterials unter Missachtung der Rechte und Einschränkungen ist untersagt.
- Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.13 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr gegenüber Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese auszulegen.
- Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch implizit falsche Angaben machen, dass der Lizenznehmer der ursprüngliche Schöpfer einer visuellen Arbeit ist, dessen wesentliche künstlerische Teile von dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.
- Sofern die Rechte und Einschränkungen die Wiedergabe des Lizenzmaterials auf Websites erlauben, muss der Lizenznehmer auf den zulässigen Websites Nutzungsbedingungen angeben, die das Herunterladen, eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials als selbständige Datei verbieten.
- Wenn im Rahmen der Rechte und Einschränkungen Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, (i) werden derartige Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und (ii) verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

Nachweise und geistiges Eigentum.
- Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese dem Lizenznehmer weder ausdrücklich noch konkludent ein Recht oder eine Lizenz an dem Lizenzmaterial.
- Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von 'Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese' oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese oder dessen Partnern, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen ('Marken'), erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese oder dessen Partnern sind und bleiben, (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach diesem Vertrag ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken anficht.
- Bildnachweis. Falls in Abschnitt 10 nicht anders angegeben, muss jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten Lizenzmaterial in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: '[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese' oder ein anderer auf der Website von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese dargestellter Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.
- Nachweis für Audio- oder visuelles Material. Wird Lizenzmaterial in Audio-/visuellem Material in redaktionellem Kontext oder in nicht redaktionellem Kontext verwendet, in dem aber Nachweise für weitere Anbieter von Lizenzmaterial angegeben sind, so ist der Nachweis nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in gleicher Größe und an vergleichbarer Stelle wie bei diesen sonstigen Nachweisen anzugeben. Im Wesentlichen sollte er in dieser Form erfolgen: '[Videomaterial] [Bildmaterial] zur Verfügung gestellt von [Name der Kollektion]/Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese'.
- Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzen.

Releases.
- Wenn Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese ein Modell- und/oder Eigentums-Release für Lizenzmaterial beschafft hat, teilt es dies dem Lizenznehmer in den Rechten und Einschränkungen mit. Die Gewährleistung und Freistellung gemäß Abschnitt 5.1 (iv) und 6.1 werden nur gewährt, wenn eine solche schriftliche Mitteilung erfolgt ist. Wenn diese Mitteilung ausbleibt, wurde kein solches Model- oder Eigentums-Release eingeholt. Für redaktionelles Lizenzmaterial wird im Allgemeinen kein Release beschafft. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass in einigen Gerichtsbarkeiten Rechtsschutz gegen die Nutzung von Bildern von Personen und Eigentum für kommerzielle Zwecke gewährt wird, wenn kein Release erteilt wurde. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
- Soweit nicht dem Lizenznehmer gesondert mitgeteilt wird, dass Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese ein Modell- oder Eigentums-Release erhalten hat, vergibt Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese keine Rechte für die Nutzung von Namen, Menschen, Marken, Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, im Lizenzmaterial enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Allein der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des Lizenzmaterials ein Release erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, alle etwa erforderlichen Releases zu beschaffen.

Garantie und Haftungsbeschränkung.
- Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gewährleistet Folgendes: (i) das Lizenzmaterial weist für die Dauer von dreißig (30) Tagen nach Lieferung keinerlei Fehler in Hinsicht auf Material und Verarbeitung auf (bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe des Lizenznehmers im Austausch des Lizenzmaterials); (ii) das Unternehmen verfügt über alle nötigen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen; (iii) nutzt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß dieser Vereinbarung und in der Form, in der es von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese bereitgestellt wurde (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer), so verletzt dies keinerlei Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte; außerdem wird dadurch nicht das Recht auf Privatsphäre oder das Öffentlichkeitsrecht verletzt; und (iv) wenn von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gemäß Teilziffer 4.1 ein Release bereitgestellt wird, hat die vertragsgemäße Nutzung des Lizenzmaterials in seiner ursprünglichen Form durch den Lizenznehmer (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer) keine Verletzung von Markenzeichen, anderen geistigen Schutzrechten, und/oder sofern ein Model-Release bereitgestellt wird, Datenschutzbestimmungen oder Werberechten zur Folge.
- ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ, KONKRETE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, BEGLEIT- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DURCH DIESEN VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE SCHADENSKATEGORIEN NICHT ZULÄSSIG. HIER ERFOLGT DIE BESCHRÄNKUNG NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG. ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE IST NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ÄNDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS AM LIZENZMATERIAL ODER DURCH DEN KONTEXT ENTSTEHEN, IN DENEN DAS LIZENZMATERIAL IN EINEM ENDPRODUKT DES LIZENZNEHMERS VERWENDET WIRD.

Haftungsfreistellung.
- Sofern das Lizenzmaterial ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung verwendet wird, der Lizenznehmer diese Vereinbarung nicht auf sonstige Weise verletzt und als ausschließliches und alleiniges Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung der hier in Abschnitt 5.1 (ii)–(iv) gewährten Garantien wird Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nach den Bedingungen des vorstehenden Abschnitts 5.2 und des nachstehenden Abschnitts 6.3 den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und andere unter seiner Leitung stehenden oder in seinem Besitz befindlichen Geschäfte sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten („Ansprüche“) entstehen und in denen behauptet wird, Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese habe die hier in Abschnitt 5.1 (ii)–(iv) festgelegten Gewährleistungen verletzt, verteidigen, entschädigen und freistellen. Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese hat unter diesem Abschnitt 6.1 keine Verpflichtungen im Hinblick auf Ansprüche, die entstehen: (i) durch Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer, wenn der Anspruch sich lediglich wegen der Veränderung, dem Overlay oder der erneuten Fokussierung durch den Lizenznehmer ergibt; (ii) aus dem Kontext, in dem das lizenzierte Material im Endprodukt des Lizenznehmers verwendet wird, wobei sich der Anspruch lediglich aus diesem Kontext ergibt; (iii) aufgrund einer Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iv) aufgrund fortgesetzter Verwendung von Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer nach einer Mitteilung von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese oder nachdem der Liznznehmer anders davon Kenntnis erhalten hat, dass jemand die Verletzung von Rechten durch das Lizenzmaterial geltend macht. Vorstehende Regelung legt die gesamte Entschädigungspflicht von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gemäß dieser Vereinbarung fest.
- Gemäß den Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt 6.3 wird der Lizenznehmer Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehende oder in dessen Besitz befindliche verbundene Unternehmen und Content Provider sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang (i) mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags, (ii) mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iii) mit dem Versäumnis des Lizenznehmers, ein erforderliches Release zu erwerben, entstehen, verteidigen, entschädigen und freistellen.
- Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 dieses Vertrags Schadenersatzforderungen stellt, muss die andere Partei umgehend darüber in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei kann nach ihrer Wahl die Bearbeitung, die Beilegung oder die Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten übernehmen, wobei in diesem Fall die freizustellende Partei sie bei der Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in vernünftigerweise einforderbarem Umfang unterstützen muss. Die zur Haftungsfreistellung berechtigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand am Rechtsstreit beteiligen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren oder andere Kosten, die vor Mitteilung der Ansprüche durch die andere Partei, für die eine Freistellung verlangt wird, entstanden sind.

Zustand des Lizenzmaterials. Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial zur Vervielfältigung freigegeben wird. Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts 5.1 (i) ist Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus unterstellten oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, seiner Vervielfältigung entstanden sind.

Lizenzaufhebungsgebühr. Wenn der Lizenznehmer oder Käufer binnen 30 Tagen ab Erhalt des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer oder Käufer schriftlich eine Aufhebung dieses Vertrages fordert und besagtes Lizenzmaterial vom Lizenznehmer oder Käufer noch nicht verwendet wurde, kann Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese diesen Vertrag stornieren und folgende Gutschrift auf das Kundenkonto des Lizenznehmers bzw. Käufers gutschreiben oder auf seine Kreditkarte überweisen: (i) im Hinblick auf nicht filmisches Lizenzmaterial einen Betrag von bis zu 100 % der Lizenzgebühr, sofern das Aufhebungsgesuch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht; oder (ii) einen Betrag von bis zu 50 % der Lizenzgebühr, wenn das Aufhebungsgesuch zwischen dem 8. und dem 30. Tag nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht (oder im Hinblick auf lizenziertes Videomaterial in den ersten 30 Tagen). In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 US-Dollar (oder dem Äquivalent in regionaler Währung) an. Geht ein Aufhebungsgesuch erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials ein, so ist eine Gutschrift nicht mehr möglich. Keine der Bestimmungen in Abschnitt 8 ist auf Research-, Labor-, Service- oder Subscription-Gebühren anzuwenden, die gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen beglichen werden müssen und nicht erstattet werden.

Elektronische Rechnungstellung; Zinsen für überfällige Rechnungen. Der Lizenznehmer und der Käufer stimmen zu, dass sie Rechnungen von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese in elektronischer Form an die mit dem Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese Konto des Lizenznehmers und/oder Käufers verknüpfte E-Mail-Adresse erhalten. Begleicht der Lizenznehmer die Rechnung von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, steht es Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag einzuheben.


Sonstige Vertragsbedingungen.
- Unberechtigte Verwendung und Kündigung. Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist, stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar und berechtigt Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese zur Wahrnehmung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden aufgrund solcher Urheberrechtsverletzungen, einschließlich jeglicher Ansprüche Dritter. Zusätzlich zu allen anderen Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Rechtsbehelfen und derer unbeschadet behält sich Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese das Recht vor, für die unerlaubte Nutzung des Lizenzmaterials eine Gebühr in Höhe der fünffachen (5x) Standard-Lizenzgebühr zu erheben. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen: (i) Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag eingeht, nachdem er von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese bereits eine Mitteilung über unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials erhalten hat; (ii) wenn der Lizenznehmer beim Eingehen des Vertrags unrichtige Informationen bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenzmaterials zur Verfügung stellt; (iii) wenn der Lizenznehmer versäumt, die Lizenzgebühr zum Fälligkeitsdatum zu entrichten, oder (iv) wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags auf sonstige Weise verletzt. Nach der Vertragsauflösung muss der Lizenznehmer unmittelbar (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial zerstören oder auf Wunsch von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese an Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese zurückgeben. Löst Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese den Vertrag aus wichtigem Grund auf, muss der Lizenznehmer auch das in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Endprodukt auf Wunsch von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese an Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese zurückgeben.
- Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung. Nach angemessener Vorankündigung stellt der Lizenznehmer Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese Musterexemplare der Vervielfältigungen, die Lizenzmaterial enthalten, zur Verfügung, einschließlich kostenlosen Zugängen zu jeglichem zugangsbeschränkten und/oder kostenpflichtigen Internetangebot, auf dem Lizenzmaterial verwendet wird. Zudem kann Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte die Bücher des Lizenznehmers prüfen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung des Lizenzmaterials stehen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags festzustellen. Sollte diese Buchprüfung ergeben, dass der Lizenznehmer für den Zeitraum, der Gegenstand dieser Buchprüfung ist, mindestens fünf Prozent (5 %) des geschuldeten Betrags zu wenig an Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gezahlt hat, ist der Lizenznehmer neben der Zahlung des Differenzbetrags außerdem zur Erstattung der Kosten für diese Buchprüfung an Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese verpflichtet. Wenn Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese unter Anlegung vernünftiger Maßstäbe der Auffassung ist, dass Lizenzmaterial auf eine nicht vertragsgegenständlich lizenzierte Weise verwendet wird, muss der Lizenznehmer nach Aufforderung durch Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese eine durch einen satzungsmäßigen Amtsträger des Lizenznehmers unterfertigte Einhaltungsbescheinigung in einer von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese zu genehmigenden Form übergeben.
- Elektronische Speicherung. Bei sämtlichem Lizenzmaterial, das dem Lizenznehmer in elektronischer Form geliefert wird, muss der Lizenznehmer das Copyright-Symbol, den Namen Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese, die Identifikationsnummer des Lizenzmaterials sowie alle anderen ggf. in der elektronischen Datei mit dem Original-Lizenzmaterial enthaltenen Informationen beibehalten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, das Lizenzmaterial in hoher Auflösung zusätzlich zu vervielfältigen, und der Lizenznehmer hat sich mit einer guten Firewall gegen unbefugten Zugriff Dritter auf das Lizenzmaterial zu schützen. Ungeachtet der obigen Bestimmungen steht es dem Lizenznehmer frei, allein zu Sicherheitszwecken eine (1) Sicherungskopie in hoher Auflösung zu erstellen.
- Entzug. Informiert Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese den Lizenznehmer darüber, oder erhält der Lizenznehmer Kenntnis davon, dass Lizenzmaterial drohenden, potenziellen oder tatsächlichen Ansprüchen aus Rechtsverstößen gegenüber Dritten ausgesetzt ist, für die Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese möglicherweise haftet, muss der Lizenznehmer unmittelbar und auf eigene Kosten (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen; (ii) das Lizenzmaterial aus seinen Räumlichkeiten, Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien entfernen; und (iii) sicherstellen, dass seine Kunden ebenso vorgehen. Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese muss dem Lizenznehmer vergleichbares Material ('vergleichbar' wird von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese nach eigenem angemessenen kommerziellen Ermessen definiert) kostenlos, jedoch vorbehaltlich der übrigen Vertragsbestimmungen, zur Verfügung stellen.
- Anwendbares Recht/Schlichtung. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des Deutsches Bundesstaats. Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Durchsetzbarkeit oder der Geschäftsbeziehung der Parteien entstehen, werden abschließend in einem vertraulichen Schiedsverfahren durch einen einzelnen Schiedsrichter geregelt, der gemäß den anwendbaren Schiedsverfahren und -regeln bestimmt wird. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG). Die obsiegende Partei hat das Recht, in angemessenem Umfang Gerichtskosten in Zusammenhang mit dem Aspekt der Klage oder der Beilegung, in der sie obsiegt, einzufordern. Entgegenstehende Entscheide im Bezug auf Kosten werden aufgerechnet. Dessen ungeachtet ist Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese berechtigt, rechtliche Maßnahmen bei zuständigen staatlichen Gerichten einzuleiten oder weiterzuführen, um Rechtsschutz oder andere Unterstützung in einer solchen Streitigkeit zu erhalten, wenn nach Meinung von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese eine solche Maßnahme nötig oder wünschenswert ist. Die Parteien sind sich einig, dass – ungeachtet ansonsten anwendbarer Verjährungs- und Ausschlussfristen, die Einleitung des Schiedsverfahrens innerhalb von 2 Jahren ab dem Vorfall, der Handlung oder dem Ereignis erfolgen muss, auf den sich das Schiedsverfahren bezieht.
- Salvatorische Klausel. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
- Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verstanden werden. Ein Verzug bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel, und eine einfache oder teilweise Wahrnehmung genannter Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien schließt nicht eine weitere oder spätere Wahrnehmung betreffenden Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.
- Gesamte Vertragsabsprache. Diese Vereinbarung ist für Geschäftskunden von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese gedacht und umfasst alle Lizenzbestimmungen. Bestimmungen dürfen nur dann hinzugefügt oder entfernt werden, wenn diese Änderung schriftlich erfolgt und entweder von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird oder von Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese elektronisch ausgefertigt und anschließend von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wird. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen in einem Kaufauftrag oder in einer anderen vom Lizenznehmer übermittelten Mitteilung gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor.
- Steuern. Die Lizenzgebühren sind ohne die auf den Verkauf, die Nutzung, die Quellenbesteuerung oder auf andere Transaktionen anfallenden Steuern angegeben. Für diese Steuern ist allein der Lizenznehmer oder ggf. der Käufer verantwortlich.
- Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese. Das Lizenzierungsunternehmen nach dieser Vereinbarung wird durch die Rechnungsadresse des Lizenznehmers oder ggf. des Käufers folgendermaßen bestimmt:
  SITZ DES LIZENZNEHMERS/KÄUFERS: LIZENZGEBER VON ESBARDO PHOTO PRESS / IL NUOVO BERLINESE (SITZ):  
  DEUTSCHLAND Esbardo Photo Press / il nuovo Berlinese (DEUTSCHLAND)  

 

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